Beschäftigungssicherung:
Die Metall- und Elektro-Unternehmen erhalten mit dem „Tarifvertrag
Zukunft in Arbeit (TV ZiA)“ ein weiteres Instrument, um freiwillig und
befristet Arbeitsplätze zu sichern. Der TV ZiA greift frühestens nach
12 Monaten Kurzarbeit (gerechnet ab 1. November 2008) und gliedert sich
in zwei Phasen:
Phase 1 („ZiA-Kurzarbeit“): So lange die
gesetzliche Kurzarbeit noch läuft, wird sie für die Betriebe
kostengünstiger. Denn Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden auf 12 Monate
verteilt (Zwölftelung) und in den Monaten mit Kurzarbeit in die
Berechnung einbezogen, d.h. entsprechend dem Arbeitszeit-Ausfall
gekürzt. Diese ZiA-Kurzarbeit dauert mindestens sechs Monate und
höchstens bis zum Ende der gesetzlichen Kurzarbeit. Während dieser Zeit
darf der Arbeitgeber den Kurzarbeitern nicht kündigen.
Phase
2 („ZiA-Arbeitszeitsenkung“): An die ZiA-Kurzarbeit schließt sich bei
andauernden Beschäftigungsproblemen eine befristete Senkung der
Wochenarbeitszeit von 35 auf bis zu 28 Stunden an. Freiwillig und mit
Zustimmung der Tarifparteien ist auch eine weitere Senkung auf 26
Stunden möglich. Die Arbeitgeber garantieren während dieser Zeit
Beschäftigungssicherung und zahlen einen gestaffelten
Teilentgeltausgleich. Die ZiA-Arbeitszeitsenkung kann für bis zu zwölf
Monate, maximal bis zum 30. Juni 2012 vereinbart werden. Damit hat ein Unternehmen, das derzeit Kurzarbeit macht, folgende Möglichkeiten:
Es kann:
die
Kurzarbeit beenden - entweder weil es ihm wieder besser geht und es
keine Kurzarbeit mehr braucht oder weil es ihm schlechter geht und es
Mitarbeiter entlassen muss;
die Kurzarbeit fortführen bis zum Ende der maximalen Bezugsdauer;
alternativ
zur Kurzarbeit oder im Anschluss an die Kurzarbeit den TV
Beschäftigungssicherung wählen (proportionale Senkung von Arbeitszeit
und Einkommen um rund 15 % gegen Job-Garantie);
diese Option
wurde jetzt zusätzlich vereinbart – für die weitere Laufzeit der
Kurzarbeit die tariflichen Remanenzkosten deutlich senken
("ZiA-Kurzarbeit"), verpflichtet sich dafür aber bei andauernden
Beschäftigungsproblemen zu einer mindestens sechsmonatigen
Anschluss-Kurzarbeit mit Teilentgeltausgleich
("ZiA-Arbeitszeitsenkung").
Entgelt:
Der
Entgelttarifvertrag wird vom 1. Mai 2010 bis zum 31. März 2011
verlängert, die Tabellenentgelte werden für diese 11 Monate nicht
angehoben. Zum Ausgleich erhalten die Beschäftigten zwei Einmalbeträge
von je 160 Euro, die am 1. Mai 2010 und am 1. Dezember 2010 ausgezahlt
werden. Auszubildende erhalten zum gleichen Zeitpunkt je 60 Euro.
Zum
1. April 2011 werden die Tabellenentgelte für 12 Monate bis zum 31.
März 2012 um 2,7 Prozent erhöht. Der Beginn dieser Tabellenerhöhung
kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung um zwei Monate nach vorne
oder hinten verschoben werden.
Flexibler Übergang in die Rente DerTarifvertrag zum Flexiblen Übergang in die Rente bleibt für weitere 23 Monate bis zum 31. März 2012 in Kraft.
Auszubildende: Braucht
ein Betrieb Lehrlinge nicht zu übernehmen, weil er über Bedarf
ausbildet, prüfen Geschäftsleitung und Betriebsrat künftig drei Monate
vor Ausbildungsende, ob nicht doch eine Übernahme für 12 Monate möglich
ist. Braucht ein Betrieb wegen akuter Beschäftigungsprobleme
Auszubildende nicht zu übernehmen, prüfen die Betriebsparteien, ob
wenigstens die Vermittlung auf eine Stelle mit verkürzter Arbeitszeit
oder in einen anderen Betrieb möglich ist. Die Betriebsparteien können
vereinbaren, dass ein Auszubildender seinen Übernahmeanspruch für bis
zu 12 Monate behält, wenn er zunächst seinen Wehrdienst, Zivildienst
oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet.