| Startseite | Über uns | M+E Mittelhessen | Tarifpolitik | Mitgliedschaft | Service | Aufgabenfelder | Veranstaltungen | Presse |
Das größte Reformprojekt des Flächentarifvertrages – die Zusammenführung der Entgeltbedingungen der Arbeiter und Angestellten in einem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen – wurde im Sommer 2004 durch die Unterschriften unter dem neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Bis Ende 2008 hatten die tarifgebundenen Unternehmen Zeit, sich auf die Umsetzung des ERA im Betrieb vorzubereiten und ERA einzuführen. Dazu gab es verbindliche Vorgaben im „Einführungstarifvertrag zum Entgeltrahmenabkommen“ (ERA-ETV).
Inzwischen haben alle tarifgebundenen Unternehmen die neuen Entgeltbedingungen im Betrieb eingeführt.
Sascha Eichmann, Rechtsanwalt Bezirksgruppe Mittelhessen:
Die Rückmeldungen aus den Unternehmen sind positiv. Eine einheitliche Arbeitsbewertung, systematisch aufeinander aufbauende Entgeltgruppen und moderne Vorgaben für das Leistungsentgelt machen den Entgeltaufbau transparent, nachvollziehbar und gerecht. ERA ist heute allseits akzeptierter betrieblicher Alltag.